Als Unternehmensleitung sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeitssicherheitstechnisch und betriebsärztlich zu betreuen oder betreuen zu lassen. So steht es im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).
Für Betriebe mit max. 50 Beschäftigten gibt es zwei verschiedene Wege, diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Ein Weg ist die Regelbetreuung durch eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt; der andere Weg ist das alternative Betreuungsmodell, bei dem der Unternehmer sich im Arbeitsschutz weiterbildet und anlassbezogen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuzieht.
Wir bieten beides an: Unternehmen in der Regelbetreuung stellen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und gemeinsam mit einem Kooperationspartner einen Betriebsarzt. Unternehmen im alternativen Betreuungsmodell stehen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt zur Verfügung, wenn Sie eine anlassbezogene Betreuung benötigen.
Online-Arbeitsschutzportal basik-net
Betriebe mit Filialen oder mehreren Niederlassungen können eine hierarchische Struktur aufbauen. Jede Filiale verwaltet in einem eigenen Bereich ihre Arbeitsschutzdokumente. Die zentrale Verwaltung hat als Administrator Zugang , kann sich über den Status informieren und die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen.
Grundeinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Betriebsbesichtigung
- Unternehmergespräch zum Sachstand des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Planung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen
- Anlegen einer Muster-Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Betriebsanweisungen
- Anlegen des Gefahrstoffverzeichnisses mit den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen
- Check Brandschutzorganisation
- Check Explosionsschutzdokument
- Mitarbeiterunterweisung (Jahresunterweisung) einschließlich Dokumentation
- Hilfestellung bei der Organisation der betriebsärztlichen Betreuung
- Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Planung weiterer Termine und Aufgaben, z.B. Prüftermine für Fahrzeuge und Maschinen
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes wurde im Jahr 2009 mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erstmals eine einheitliche Vorgabe für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand geschaffen.
>> Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 (Fassung: Januar 2012)
Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung
Seit 1995 wird vom Gesetzgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz aller Beschäftigten auf Gefährdungen zu überprüfen und wenn nötig, Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten. Seit 3 Jahren besteht zusätzlich die Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Ein weiterer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes besteht in der Mitarbeiterunterweisung. Laut § 12 im ArbSchG fordert der Gesetzgeber von Arbeitergebern, ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu gehören Themen wie Erste Hilfe, Verkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen oder im Brandfall, der Umgang mit Maschinen oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Gefahrstoffverzeichnis
Laut Gefahrstoffverordnung muss jeder Arbeitgeber ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Hier wird jedes Betriebsmittel inklusive Betriebsanweisung aufgelistet.
>> Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Das Online-Arbeitsschutzportal basik-net
In unserem Online-Expertenportal haben Sie die Möglichkeit, in einem eigenen Account alles einfach & unkompliziert zu regeln:
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffverzeichnis
- Unterweisungsvorlagen
- Organisation von Pflichtenübertragungen und Beauftragungen
- Organisation der betriebsärztlichen Betreuung
- Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Termine und Aufgaben verfolgen
Die vom Gesetzgeber geforderte betriebliche Dokumentation wird ebenfalls ermöglicht. Alles bleibt auf dem neuesten Stand und Sie haben bei der Erfüllung Ihrer Unternehmenspflichten einen möglichst geringen Zeitaufwand.
Unsere Portale finden Sie unter HANDWERK.
Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen
Der Tätigkeitsbereich des SiGe-Koordinators beinhaltet u.a.:
- die Einteilung der Arbeiten und Bemessung der Ausführungszeiten,
- die Ausarbeitung und Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsplans vor bzw. während des Bauvorhabens,
- die Organisation der Zusammenarbeit aller Arbeitgeber,
- die Sicherstellung, dass die Arbeitgeber über eine ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren wachen.
Wenn auf Baustellen mit Beschäftigen mehrerer Arbeitgeber zusätzlich besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV auf der Baustelle durchgeführt werden oder eine Vorankündigung für die zuständige Behörde zu übermitteln ist, muss vor der Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zusätzlich erstellt werden.
RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz (ASGB) aufgestellt und weiterentwickelt. Sie geben den Stand der Technik in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsplan ist Pflicht für jede Baustelle, auf der:
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Mit der Einhaltung der Regeln können Unfälle verhütet und Gesundheitsgefahren auf Baustellen verringert werden.
Brandschutzbeauftragte
Die deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09-01 liefert einen Überblick der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Dazu zählen u. a.:
- Hilfe bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
- Unterstützen bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (A, B, C)
- Hilfe bei der Erstellung von Notfall- und Alarmplan und bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Hilfe bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz (baulicher, technischer und organisatorischer Natur)
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei brennbaren Arbeitsstoffen
- Melden von Mängeln und anschließendem Vorschlag von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
- Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
Eine weitere Aufgabe besteht in der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall – sogenannten Brandschutzhelfern.
Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer dienen den Brandschutzbeauftragten zur Unterstützung. Sie wissen, wie man sich im Notfall eines Brands verhalten muss.
basik net aktuell – Brandschutzhelfer – Was tun, wenn’s brennt
Laut § 10 Abs. 2 im Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Nach ASR A 2.2 ergibt sich die notwendige Anzahl aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% ist in der Regel ausreichend.
Wir bilden zum Brandschutzhelfer aus. Die vierstündige Ausbildung umfasst sowohl Theorie als auch Praxis:
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher (Übungsfeuerlöscher)
Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Brandschutzhelfern
Regelwerk Arbeitsschutz – Duales System
» mehr unter GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
In nächster Zeit werden Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt gestellt. Entsprechende Forderungen enthält das im Juli 2015 verabschiedete Präventionsgesetz.
» mehr unter „ Das Präventionsgesetz im Überblick “
Staatlicher Arbeitsschutz
Die Gesetzgebung im Bereich Arbeitsschutz sowie die Überwachung durch staatliche Aufsichtsbehörden sind Aufgaben des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes).
» Liste der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden der Bundesländer
Die Umsetzung der Gesetze erfolgt durch Verordnungen, wie z.B.:
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Nationale staatliche Regeln und Richtlinien konkretisieren und erläutern einzelne Aspekte der Gesetze und Verordnungen, wie z.B. Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die die Forderungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Detail umsetzen. Sie haben keinen Gesetzescharakter, stellen aber den Stand der Technik dar und zeigen Wege zur Einhaltung der Gesetze und Verordnungen auf.
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.
Um ihrem Präventionsauftrag nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger sogenannte DGUV Vorschriften, die wiederum durch DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze übergreifend oder branchenspezifisch untersetzt werden können.
» mehr zu gesetzlichen Grundlagen der DGUV
» mehr zu DGUV Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze)
Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)
Mit der DGUV Vorschrift 2 wurde im Jahr 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geschaffen.
Deshalb hat BASIKNET mit DEMANDU ein praktisches und kostengünstiges Instrument entwickelt, um der gesetzlichen Pflicht auf unkomplizierte Weise, ohne viel Arbeitsaufwand und dennoch mit einem nachhaltigen Nutzen nachzukommen. Die Mitarbeiterbefragung wird mit dem weltweit eingesetzten Fragebogen COPSOQ durchgeführt und erfolgt nach allen erforderlichen aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Sehen Sie sich auf demandu.de um und profitieren Sie von der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in doppelter Hinsicht:
1. Erfüllung der gesetzlichen Pflicht (Arbeitsschutzgesetz §5)
2. Detaillierte Analyse der psychischen und sozialen Einflussfaktoren aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz, um anschließend einen zielgerichteten Maßnahmenkatalog entwickeln zu können, um die Arbeitsbedingungen sowohl im Sinne der Gesundheit als auch der Betriebsabläufe zu optimieren.
Arbeitsschutzregel Corona – Interview
07.10.20 Neu: Arbeitsschutzregel zur Corona-Pandemie – mit Fragen, Informationen, Praxistipps Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsschutzregel zum Corona-Virus veröffentlicht. Sie ist im August 2020 in Kraft getreten. Dr. Michael Meetz...
Gebrauch von sicheren Leitern
Thema der neuen Ausgabe basik-net aktuell 5/2020 ist der Gebrauch von sicheren Leitern. Die weiterhin hohe Anzahl an Leiterunfällen entsteht zumeist durch den Verlust des Gleichgewichtes, dem Abrutschen von der Leitersprosse und dem Wegrutschen der Leiter. Der...
Umgang mit Asbest
In der TRGS 519 sind nun erstmals die bauchemischen Produkte: Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF) aufgenommen worden. In unserer Ausgabe basik-net.aktuell 1/2020 werden Sie über nachfolgende Themen informiert: • Neue Regeln zum Umgang mit Asbest. • Die neue...
Arbeitsschutz ist für jeden Handwerksbetrieb ein enorm wichtiges Thema. Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden überprüfen immer häufiger, ob alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich. Wie können Sie sich auf Ihr Handwerk konzentrieren ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen? Wie können Sie alle Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz einfach, sicher und kostengünstig erfüllen?
Eine erprobte Lösung für Ihren Arbeitsschutz
- Pflichten gemäß DGUV Vorschrift 2 erfüllen
- Rechtssicherheit schaffen
- Unfall- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten senken
- Risiken erkennen und minimieren
- Das Gesundheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter stärken
- Zeit und Kosten sparen.
Online-Arbeitsschutzportal
Seit 2006 profitieren weit mehr als tausend Handwerksbetriebe von dem Online-Arbeitsschutzportal. Die meisten davon sind Maler und Lackierer, SHK-Betriebe, Dachdecker und Gerüstbauer, aber auch Maurer, Zimmerer, Fußbodenleger, Stuckateure, Gebäudereiniger und weitere Gewerke gehören zu unseren Kunden. Wir entwickeln das Portal nach Ihren Anforderungen ständig weiter und führen neue Funktionen ein.
Machen Sie mit und nutzen Sie die Vorteile des bewährten Online-Arbeitsschutzportals
Preis 215,00 EUR/Jahr
(Jedes weitere Gewerk beträgt 50,00 €/Jahr)
Innungsbetriebe profitieren zusätzlich von den Branchenportalen:
Vorteilspreis 150,00 EUR/Jahr
(Jedes weitere Gewerk beträgt 35,00 €/Jahr)
Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzl. MwSt.
Persönliche Beratung
Die Grundeinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes ist für viele Betriebe ein Kraftakt: Gefährdungsbeurteilungen und das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis sind anzulegen. Hinzu kommt meistens noch ein Explosionsschutzdokument. Die Mitarbeiterunterweisungen müssen organisiert werden. Die Erste Hilfe ist zu planen. Sie müssen die betriebsärztliche Vorsorge für jeden Beschäftigten festlegen, Sie brauchen ein Leiterbuch, und es gibt einige weitere Aufgaben bei der Ersteinrichtung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes.
Starten Sie beim Arbeitsschutz mit einem aufgeräumten Werkzeugkasten. Unsere Experten bringen einmal richtig Grund rein und schaffen Ordnung. Die weitere Pflege und Aktualisierung Ihres Arbeitsschutzsystems mit Hilfe unseres Online-Expertenportals erfordert danach einen deutlich geringeren Aufwand und geht dann leicht von der Hand.
Testzugang bestellen
Schulung Arbeitssicherheit
Brandschutzhelfer
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Schulung Unterweisung
Schulung Organisation
Team der BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH
Durch unser innerbetriebliches Fortbildungsprogramm für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi) stellen wir regelmäßige Fortbildungen in allen relevanten Gebieten sicher. Die Fortbildungen finden z. B. bei der BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, bei Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, beim VDSI und bei privaten Anbietern statt. Im Durchschnitt absolviert jede Fachkraft für Arbeitssicherheit jährlich 10 Arbeitstage Fortbildung. Unsere deutschlandweit eingesetzten Fachkräfte für Arbeitssicherheit treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch, wodurch der Wissenstransfer zwischen den Fachkräften und ein einheitlicher Qualitätsstandard für unsere Kunden sichergestellt werden.
Sascha Lohmann
Prokurist
+49 30 210 054 821
lohmann@basiknet.de
Heike Siekmann
Koordinatorin Arbeitsschutz
+49 30 31582 465
siekmann@basiknet.de
Alexander Hoste
Niederlassungsleiter Baden Württemberg
+49 7264 272 99 42
hoste@basik-net.de
Heike Hoste
Baden Württemberg
+49 7133 1836027
hoste@basik-net.de
Hans-Peter Lambertz
Köln
+49 2131 381521
lambertz@basik-net.de
Kai Voss
Schleswig Holstein / Hamburg
+49 171 236 4950
voss@basik-net.de
Viktor Ricken
Nordrhein-Westfahlen
+49 2832 80943
ricken@basik-net.de
Martin Ritter
Saarland / Rheinland Pfalz
+49 6826 524120
ritter@basik-net.de
Martin Starke
Baden-Württemberg
+49 7725 7016
starke@basik-net.de
René Unger
Berlin, Brandenburg, Thüringen
+49 152 28606478
unger@basik-net.de
Wir betreuen Sie deutschlandweit
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BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz stellt sich vor.
Das Geschäftsfeld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist bei der BASIKNET in den letzten Jahren stark angewachsen. Zu unseren Kunden zählt eine Vielzahl von Handwerksbetrieben. Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Gerüstbauer-, SHK-Betriebe und Betriebe aus weiteren Gewerken nutzen unsere Online-Arbeitsschutzportale für ihre Gefährdungsbeurteilungen und für die Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Um den besonderen Anforderungen der Handwerksbetriebe noch besser gerecht werden zu können, haben wir die Firma BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH – Institut für das Handwerk gegründet.
Seit 1. Juni 2016 hat die neue Firma den Service für die Handwerksbetriebe übernommen. Angepasst an die Bedürfnisse unserer Kunden aus dem Handwerk bieten wir ihnen ein einzigartiges Produktportfolio an Beratungsleistungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Ich war froh, als ich bei einer Veranstaltung von der Dachdecker- und Zimmerer-Innung Köln von der Initiative „Dachdecker-Arbeitssicherheit“ erfahren habe. Ich habe es sofort ausprobiert. Das Online-Arbeitsschutzportal erleichtert mir die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.