Funktionierender Arbeitsschutz

Damit alle Räder in einander greifen

Gesundheitsförderung

Arbeitsfähigkeit erhalten für alle wichtig

Gefährdungsbeurteilung

Schritt für Schritt und ganz einfach

Unterweisungen

Klare Regeln motivierend erklären

ARBEITSSCHUTZ
„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft“ (Werner von Siemens, 1880)

Als Unternehmensleitung sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeitssicherheitstechnisch und betriebsärztlich zu betreuen oder betreuen zu lassen. So steht es im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

Für Betriebe mit max. 50 Beschäftigten gibt es zwei verschiedene Wege, diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Ein Weg ist die Regelbetreuung durch eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt; der andere Weg ist das alternative Betreuungsmodell, bei dem der Unternehmer sich im Arbeitsschutz weiterbildet und anlassbezogen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuzieht.

Wir bieten beides an: Unternehmen in der Regelbetreuung stellen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und gemeinsam mit einem Kooperationspartner einen Betriebsarzt. Unternehmen im alternativen Betreuungsmodell stehen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt zur Verfügung, wenn Sie eine anlassbezogene Betreuung benötigen.

Online-Arbeitsschutzportal basik-net
Jeder Kunden erhält in unserem Online-Arbeitsschutzportal „basik-net“ einen eigenen geschützten Bereich. Hier pflegen Sie alle Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Ihr Gefahrstoffverzeichnis mit den Sicherheitsdatenblätter oder Betriebsanweisungen. Das System unterstützt Sie aktiv bei allen anfallenden Aufgaben und Terminen und sendet Ihnen eine E-Mail zur Erinnerung. Ebenso werden Wirksamkeitskontrollen über die Aufgabenverwaltung geplant und verwaltet.

Betriebe mit Filialen oder mehreren Niederlassungen können eine hierarchische Struktur aufbauen. Jede Filiale verwaltet in einem eigenen Bereich ihre Arbeitsschutzdokumente. Die zentrale Verwaltung hat als Administrator Zugang , kann sich über den Status informieren und die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen.

Grundeinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes
Am Anfang stehen stets die Organisationsstrukturen Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Nur was gründlich organisiert ist, funktioniert auch. In den Gefährdungsbeurteilungen ermitteln und beurteilen Sie die Gefährdungen und Belastungen Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz, legen Maßnahmen fest und bestimmen, wie Sie die Wirksamkeit kontrollieren. Sie organisieren die Erste Hilfe, die betriebsärztliche Vorsorge, die Mitarbeiterunterweisungen, das Prüfen von Arbeitsmitteln und das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses. Weitere Aufgaben umfassen den Brandschutz und Explosionsschutz. Der Umfang ist sehr unterschiedlich und hängst vom aktuellen Sachstand. Folgende Ablauf haben sich in unserer Praxis vielfach bewährt:

  • Betriebsbesichtigung
  • Unternehmergespräch zum Sachstand des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Planung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen
  • Anlegen einer Muster-Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Betriebsanweisungen
  • Anlegen des Gefahrstoffverzeichnisses mit den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen
  • Check Brandschutzorganisation
  • Check Explosionsschutzdokument
  • Mitarbeiterunterweisung (Jahresunterweisung) einschließlich Dokumentation
  • Hilfestellung bei der Organisation der betriebsärztlichen Betreuung
  • Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
  • Planung weiterer Termine und Aufgaben, z.B. Prüftermine für Fahrzeuge und Maschinen
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung ist für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, Pflicht. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte teilen sich die Aufgabe, den Arbeitgeber in sicherheitstechnischen Fragen im Betrieb zu unterstützen. Die Aufgaben der arbeitssicherheitstechnischen Betreuungen werden im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erläutert, dazu zählt  u. a. die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

>> Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

Zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes wurde im Jahr 2009 mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erstmals eine einheitliche Vorgabe für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand geschaffen.

>> Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 (Fassung: Januar 2012)

Arbeitsschutzgesetz

Gefährdungsbeurteilung

Seit 1995 wird vom Gesetzgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz aller Beschäftigten auf Gefährdungen zu überprüfen und wenn nötig, Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten. Seit 3 Jahren besteht zusätzlich die Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.

Ein weiterer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes besteht in der Mitarbeiterunterweisung. Laut § 12 im ArbSchG fordert der Gesetzgeber von Arbeitergebern, ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu gehören Themen wie Erste Hilfe, Verkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen oder im Brandfall, der Umgang mit Maschinen oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

>> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

Gefahrstoffverzeichnis

Laut Gefahrstoffverordnung muss jeder Arbeitgeber ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Hier wird jedes Betriebsmittel inklusive Betriebsanweisung aufgelistet.

>> Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

>> Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

Das Online-Arbeitsschutzportal basik-net

In unserem Online-Expertenportal haben Sie die Möglichkeit, in einem eigenen Account alles einfach & unkompliziert zu regeln:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Unterweisungsvorlagen
  • Organisation von Pflichtenübertragungen und Beauftragungen
  • Organisation der betriebsärztlichen Betreuung
  • Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
  • Termine und Aufgaben verfolgen

Die vom Gesetzgeber geforderte betriebliche Dokumentation wird ebenfalls ermöglicht. Alles bleibt auf dem neuesten Stand und Sie haben bei der Erfüllung Ihrer Unternehmenspflichten einen möglichst geringen Zeitaufwand.

Unsere Portale finden Sie unter HANDWERK.

Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen
Nach § 2 der Baustellenverordnung ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) erforderlich, wenn auf der Baustelle Beschäftige mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Er unterstützt den Bauherrn bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Der Bauherr hat auch die Möglichkeit, die Aufgaben des SiGeKos selbst wahrzunehmen.

Der Tätigkeitsbereich des SiGe-Koordinators beinhaltet u.a.:

  • die Einteilung der Arbeiten und Bemessung der Ausführungszeiten,
  • die Ausarbeitung und Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsplans vor bzw. während des Bauvorhabens,
  • die Organisation der Zusammenarbeit aller Arbeitgeber,
  • die Sicherstellung, dass die Arbeitgeber über eine ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren wachen.

Wenn auf Baustellen mit Beschäftigen mehrerer Arbeitgeber zusätzlich besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV auf der Baustelle durchgeführt werden oder eine Vorankündigung für die zuständige Behörde zu übermitteln ist, muss vor der Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zusätzlich erstellt werden.

RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz (ASGB) aufgestellt und weiterentwickelt. Sie geben den Stand der Technik in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsplan ist Pflicht für jede Baustelle, auf der:

  1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Mit der Einhaltung der Regeln können Unfälle verhütet und Gesundheitsgefahren auf Baustellen verringert werden.

>> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV)

Brandschutzbeauftragte
Jeder Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mittels Brandschutzübungen auf Brand- und Katastrophenfälle vorzubereiten. Um Bränden vorzubeugen, hat ein Brandschutzbeauftragter für den vorbeugenden Brandschutz in einem Betrieb zu sorgen. In Deutschland besteht zwar keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, in Gebäuden mit größeren Personenzahl kann es aber aufgrund der erhöhten Unfallgefahr verpflichtend sein. Der Arbeitgeber kann einen eigenen Mitarbeiter ausbilden oder einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen. Für eine Ausbildung qualifiziert ist, wer Grundkenntnisse der Brandschutzorganisation aus betrieblicher Erfahrung besitzt.

Die deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09-01 liefert einen Überblick der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Dazu zählen u. a.:

  • Hilfe bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
  • Unterstützen bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (A, B, C)
  • Hilfe bei der Erstellung von Notfall- und Alarmplan und bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Hilfe bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz (baulicher, technischer und organisatorischer Natur)
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei brennbaren Arbeitsstoffen
  • Melden von Mängeln und anschließendem Vorschlag von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Eine weitere Aufgabe besteht in der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall – sogenannten Brandschutzhelfern.

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer dienen den Brandschutzbeauftragten zur Unterstützung. Sie wissen, wie man sich im Notfall eines Brands verhalten muss.

basik net aktuell – Brandschutzhelfer – Was tun, wenn’s brennt

Laut § 10 Abs. 2 im Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Nach ASR A 2.2 ergibt sich die notwendige Anzahl aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% ist in der Regel ausreichend.

Wir bilden zum Brandschutzhelfer aus. Die vierstündige Ausbildung umfasst sowohl Theorie als auch Praxis:

  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher (Übungsfeuerlöscher)

Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Brandschutzhelfern

Regelwerk Arbeitsschutz – Duales System
Staatliche Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz setzen entsprechende Europäische Richtlinien in nationales Recht um. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das sogenannte duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes typisch. Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestaltet. Arbeitsschutzbehörden und DGUV stimmen sich in der GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ab und entwickeln gemeinsam mit weiteren Arbeitsschutzakteuren, wie z.B. Krankenkassen, Programme und Leitlinien.

» mehr unter GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

In nächster Zeit werden Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt gestellt. Entsprechende Forderungen enthält das im Juli 2015 verabschiedete Präventionsgesetz.

» mehr unter „ Das Präventionsgesetz im Überblick

Staatlicher Arbeitsschutz

Die Gesetzgebung im Bereich Arbeitsschutz sowie die Überwachung durch staatliche Aufsichtsbehörden sind Aufgaben des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes).

» Liste der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden der Bundesländer

Die Umsetzung der Gesetze erfolgt durch Verordnungen, wie z.B.:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Nationale staatliche Regeln und Richtlinien konkretisieren und erläutern einzelne Aspekte der Gesetze und Verordnungen, wie z.B. Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die die Forderungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Detail umsetzen. Sie haben keinen Gesetzescharakter, stellen aber den Stand der Technik dar und zeigen Wege zur Einhaltung der Gesetze und Verordnungen auf.

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.

Um ihrem Präventionsauftrag nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger sogenannte DGUV Vorschriften, die wiederum durch DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze übergreifend oder branchenspezifisch untersetzt werden können.

» mehr zu gesetzlichen Grundlagen der DGUV
» mehr zu DGUV Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze)

Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)

Mit der DGUV Vorschrift 2 wurde im Jahr 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geschaffen.

Demandu
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – kostengünstig, simpel, online!
Seit 2014 gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Beschäftigtenanzahl die gesetzliche Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen (§5 ArbSchG). Und sie werden zunehmend von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kontrolliert. Kann die Gefährdungsbeurteilung nicht vorlegt werden, haftet der Unternehmer.

Deshalb hat BASIKNET mit DEMANDU ein praktisches und kostengünstiges Instrument entwickelt, um der gesetzlichen Pflicht auf unkomplizierte Weise, ohne viel Arbeitsaufwand und dennoch mit einem nachhaltigen Nutzen nachzukommen. Die Mitarbeiterbefragung wird mit dem weltweit eingesetzten Fragebogen COPSOQ durchgeführt und erfolgt nach allen erforderlichen aktuellen Datenschutzbestimmungen.

Sehen Sie sich auf demandu.de um und profitieren Sie von der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in doppelter Hinsicht:

1. Erfüllung der gesetzlichen Pflicht (Arbeitsschutzgesetz §5)
2. Detaillierte Analyse der psychischen und sozialen Einflussfaktoren aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz, um anschließend einen zielgerichteten Maßnahmenkatalog entwickeln zu können, um die Arbeitsbedingungen sowohl im Sinne der Gesundheit als auch der Betriebsabläufe zu optimieren.

Folgen Sie uns auf
Aktuelles

Arbeitsschutzregel Corona – Interview

07.10.20 Neu: Arbeitsschutzregel zur Corona-Pandemie – mit Fragen, Informationen, Praxistipps Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsschutzregel zum Corona-Virus veröffentlicht. Sie ist im August 2020 in Kraft getreten. Dr. Michael Meetz...

mehr lesen

Gebrauch von sicheren Leitern

Thema der neuen Ausgabe basik-net aktuell 5/2020 ist der Gebrauch von sicheren Leitern. Die weiterhin hohe Anzahl an Leiterunfällen entsteht zumeist durch den Verlust des Gleichgewichtes, dem Abrutschen von der Leitersprosse und dem Wegrutschen der Leiter.  Der...

mehr lesen

Umgang mit Asbest

In der TRGS 519 sind nun erstmals die bauchemischen Produkte: Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF) aufgenommen worden. In unserer Ausgabe basik-net.aktuell 1/2020 werden Sie über nachfolgende Themen informiert: • Neue Regeln zum Umgang mit Asbest. • Die neue...

mehr lesen
Handwerk
shk
bassIss
farbe
dachdecker
shk
„Mein Betrieb ist gut organisiert. So finde ich genügend Zeit für meine Kunden.“

Arbeitsschutz ist für jeden Handwerksbetrieb ein enorm wichtiges Thema. Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden überprüfen immer häufiger, ob alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich. Wie können Sie sich auf Ihr Handwerk konzentrieren ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen? Wie können Sie alle Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz einfach, sicher und kostengünstig erfüllen?

Eine erprobte Lösung für Ihren Arbeitsschutz
Unser Service für Handwerksbetriebe basiert auf zwei Bausteinen: Online-Expertenportal und persönlichen Beratung.

  • Pflichten gemäß DGUV Vorschrift 2 erfüllen
  • Rechtssicherheit schaffen
  • Unfall- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten senken
  • Risiken erkennen und minimieren
  • Das Gesundheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter stärken
  • Zeit und Kosten sparen.
Online-Arbeitsschutzportal
Das Online-Arbeitsschutzportal führt Sie automatisch wie bei einem Kochrezept durch das Menü. Sie richten in Schritt für Schritt die vom Gesetzgeber geforderte betriebliche Dokumentation ein und halten sie leicht aktuell. Dies spart viel Zeit. Egal, wo Sie sind, haben Sie Zugriff auf Ihre betriebsinternen Arbeitsschutzdokumente. Sie können sich direkt auf der Baustelle, auf den Transportwegen, im Lager und in der Werkstatt um den Arbeitsschutz kümmern und vermeiden später im Büro zeitversetzte Dokumentationspflichten. Das Arbeitsschutzportal beinhaltet alles, um sämtliche Arbeitgeberpflichten direkt und unmittelbar zu erfüllen. Ihnen stehen Praxishilfen zur Verfügung, die sich im Handwerk seit über 10 Jahren bewährt haben. Dazu gehören u.a.:

Sicherheit mit basik-net

Seit 2006 profitieren weit mehr als tausend Handwerksbetriebe von dem Online-Arbeitsschutzportal. Die meisten davon sind Maler und Lackierer, SHK-Betriebe, Dachdecker und Gerüstbauer, aber auch Maurer, Zimmerer, Fußbodenleger, Stuckateure, Gebäudereiniger und weitere Gewerke gehören zu unseren Kunden. Wir entwickeln das Portal nach Ihren Anforderungen ständig weiter und führen neue Funktionen ein.

Machen Sie mit und nutzen Sie die Vorteile des bewährten Online-Arbeitsschutzportals
Preis 215,00 EUR/Jahr
(Jedes weitere Gewerk beträgt 50,00 €/Jahr)

Innungsbetriebe profitieren zusätzlich von den Branchenportalen:
Vorteilspreis 150,00 EUR/Jahr
(Jedes weitere Gewerk beträgt 35,00 €/Jahr)

Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzl. MwSt.

Persönliche Beratung
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben in den letzten Jahren täglich Betriebe beraten und wissen genau, worauf es im Handwerk ankommt. Zahlreiche Betriebe haben sich deshalb entschieden die Grundeinrichtung des Arbeitsschutzes durch unsere Fachkräfte erstellen zu lassen.

Die Grundeinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes ist für viele Betriebe ein Kraftakt: Gefährdungsbeurteilungen und das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis sind anzulegen. Hinzu kommt meistens noch ein Explosionsschutzdokument. Die Mitarbeiterunterweisungen müssen organisiert werden. Die Erste Hilfe ist zu planen. Sie müssen die betriebsärztliche Vorsorge für jeden Beschäftigten festlegen, Sie brauchen ein Leiterbuch, und es gibt einige weitere Aufgaben bei der Ersteinrichtung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes.

Starten Sie beim Arbeitsschutz mit einem aufgeräumten Werkzeugkasten. Unsere Experten bringen einmal richtig Grund rein und schaffen Ordnung. Die weitere Pflege und Aktualisierung Ihres Arbeitsschutzsystems mit Hilfe unseres Online-Expertenportals erfordert danach einen deutlich geringeren Aufwand und geht dann leicht von der Hand.

Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz

Testzugang bestellen
Testen Sie unser Online-Expertenforum! Wir richten Ihnen für 14 Tage einen kostenlosen und vollkommen unverbindlichen Zugang ein.








    janein


    Schulung Arbeitssicherheit

    Sicherheitsbeauftragte
    Brandschutzhelfer
    Elektrotechnisch unterwiesene Person

    Schulung Unterweisung

    Falsches oder leichtsinniges Verhalten bei der Arbeit ist eine häufige Unfallursache. Mehr als die Hälfte der Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Beschäftigten ihre individuellen Verhaltensweisen ändern, hochriskante Arbeitsweisen unterlassen und persönliche Schutzausrüstungen nutzen würden

    Schulung Organisation

    Haben Sie Ihren Arbeitsschutz organisiert und können Sie das nachweisen?

    Team der BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH

    Wir sind darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu bearbeiten und für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu sorgen. Es geht uns aber nicht nur um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern gleichzeitig um einen hohen Wirkungsgrad der ergriffenen Maßnahmen und um die Motivation der Mitarbeiter sowie um Zeit- und Kosteneinsparungen bei unseren Kunden.

    Durch unser innerbetriebliches Fortbildungsprogramm für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi) stellen wir regelmäßige Fortbildungen in allen relevanten Gebieten sicher. Die Fortbildungen finden z. B. bei der BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, bei Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, beim VDSI und bei privaten Anbietern statt. Im Durchschnitt absolviert jede Fachkraft für Arbeitssicherheit jährlich 10 Arbeitstage Fortbildung. Unsere deutschlandweit eingesetzten Fachkräfte für Arbeitssicherheit treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch, wodurch der Wissenstransfer zwischen den Fachkräften und ein einheitlicher Qualitätsstandard für unsere Kunden sichergestellt werden.

    Dr. Michael Meetz

    Michael Meetz

    Geschäftsführer

    +49 177 301 55 93

    Heike Siekmann

    Max Meetz

    IT-Management

    +49 172 276 26 42

    Sascha Lohmann

    Sascha Lohmann

    Prokurist

    +49 30 210 054 821

    lohmann@basiknet.de

    Dr. Michael Meetz

    Arnulf Drescher

    Programmierung

    Heike Siekmann

    Bernd Michalzik

    Datenmanagement

    Heike Siekmann

    Heike Siekmann

    Koordinatorin Arbeitsschutz

    +49 30 31582 465

    siekmann@basiknet.de

    Alexander Hoste

    Alexander Hoste

    Niederlassungsleiter Baden Württemberg

    +49 7264 272 99 42

    hoste@basik-net.de

    Heike Hoste

    Heike Hoste

    Baden Württemberg

    +49 7133 1836027

    hoste@basik-net.de

    Hans-Peter Lambertz

    Hans-Peter Lambertz

    Köln

    +49 2131 381521

    lambertz@basik-net.de

    Hans-Peter Lambertz

    Kai Voss

    Schleswig Holstein / Hamburg

    +49 171 236 4950

    voss@basik-net.de

    Viktor Ricken

    Viktor Ricken

    Nordrhein-Westfahlen

    +49 2832 80943

    ricken@basik-net.de

    Martin Ritter

    Martin Ritter

    Saarland / Rheinland Pfalz

    +49 6826 524120

    ritter@basik-net.de

    Martin Starke

    Martin Starke

    Baden-Württemberg

    +49 7725 7016

    starke@basik-net.de

    Rene Unger

    René Unger

    Berlin, Brandenburg, Thüringen

    +49 152 28606478

    unger@basik-net.de

    Wir betreuen Sie deutschlandweit

    {
       "id": "newlandmark",
       "title": "New Landmark",
       "description": "Creating a new landmark is that easy!",
       "x": "0.0000",
       "y": "0.0000",
       ...
    }

    BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz stellt sich vor.

    Das Geschäftsfeld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist bei der BASIKNET in den letzten Jahren stark angewachsen. Zu unseren Kunden zählt eine Vielzahl von Handwerksbetrieben. Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Gerüstbauer-, SHK-Betriebe und Betriebe aus weiteren Gewerken nutzen unsere Online-Arbeitsschutzportale für ihre Gefährdungsbeurteilungen und für die Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Um den besonderen Anforderungen der Handwerksbetriebe noch besser gerecht werden zu können, haben wir die Firma BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH – Institut für das Handwerk gegründet.

    Seit 1. Juni 2016 hat die neue Firma den Service für die Handwerksbetriebe übernommen. Angepasst an die Bedürfnisse unserer Kunden aus dem Handwerk bieten wir ihnen ein einzigartiges Produktportfolio an Beratungsleistungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Stimmen aus der Praxis
    Ich weiß wie wichtig gesunde und motivierte Mitarbeiter für mein Unternehmen sind. Deshalb engagiere ich mich in meiner Firma für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
    Ich war froh, als ich bei einer Veranstaltung von der Dachdecker- und Zimmerer-Innung Köln von der Initiative „Dachdecker-Arbeitssicherheit“ erfahren habe. Ich habe es sofort ausprobiert. Das Online-Arbeitsschutzportal erleichtert mir die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
    Frank Rosenbaum

    Dachdeckermeister, Hubert Rosenbaum GmbH in Köln

    Von den Innungsfachbetrieben aus dem Maler- und Lackiererhandwerk, die das Online-Expertenforum in Baden-Württemberg nutzen, habe ich bisher nur Gutes gehört. Ich freue mich daher auf unsere weitere Zusammenarbeit, weil es unseren Betrieben hilft, ihre Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz sicher zu erfüllen, und die Leistungen des Landesinnungsverbandes sinnvoll ergänzt. Handlungsbedarf besteht hier jedenfalls ganz klar. Die Kosten für die Beratungsleistung sind dabei angemessen und bezahlbar.
    Thomas Maier

    Technischer Berater, Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Baden-Württemberg

    Schon seit einiger Zeit betreuen Sie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitssicherheitstechnisch. Ich bin mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden. Durch das Arbeitsschutzportal www.shk-arbeitssicherheit.de habe ich jetzt jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf meine Gefährdungsbeurteilungen und auf mein Gefahrstoffverzeichnis. Das überzeugt mich.
    Andreas Königshaus

    Sanitär- und Heizungsanlagen, Berlin

    Hier können Sie uns eine Nachricht senden.
    BÜRO
    Kalckreuthstr. 4, 10777 Berlin

    GDPR

    Schnellzugriff

    Arbeitssicherheit
    Brandschutz
    UVV-Prüfungen
    Beauftragte

    Arbeitssicherheit im Handwerk
    Anmeldung zu Schulungen

    Dr. Michael Meetz

    Dr. Michael Meetz

    Groß- und Außenhandelskaufmann

    Dipl. Volkswirt

     

    2005: Initiator des Arbeitsschutzportals www.basik-net.de

    2005 – heute: Erweiterung des Arbeitsschutzportals um zahlreiche weitere Branchen

    1988 – 2016: Gründer und Geschäftsführer der uve GmbH

    2016: Gründer und seither Geschäftsführer der BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH

    2018 – 2021: Initiator und Leiter des Projekts „Metall gesund“ (www.metall-gesund.de)

     

     

    ×
    Alexander Hoste

    Alexander HosteGas- und Wasserinstallateur

    Werkschutzmeister

    Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

     

    2010: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

    2011: Weiterbildung zum SiGeKo,

    Weiterbildung zur befähigten Person für PSA gegen Absturz

    Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte

    Weiterbildung zur befähigten Person für Klein- und Fahrgerüste

    Betrieblicher Abfallbeauftragter nach §59 KrWG

     

    17 Jahre Tätigkeit im Kernkraftwerk Neckarwestheim (EnBw)

    2010: Gründung der Firma Alexander Hoste AGB

    2010: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

    ×
    Heike Siekmann

    Heike Siekmann

    Handlungsbevollmächtigte

    Bürokauffrau

     

    Seit 2004: Assistenz der Geschäftsführung und Leitung des Sekretariats

    Zentrale Ansprechpartnerin für die Firma BASIKNET

     

    ×
    Max Meetz

    Wirtschaftsinformatiker

    Webdesign

     

    2010: Studium Bachelor WirtschaftsInformatik

    2017: Nebenbeschäftigung im IT-Service BASIKNET GmbH

    2021: Beratung / IT-Service BASIKNET GmbH

    ×
    Fred Graumann

    Fred Graumann

    Geboren 1948 in Berlin. Studium an der Ingenieurschule für Chemie in Berlin, Fachrichtung organische und anorganische chemische Technologie. Abschluss als Dipl.-Ing. FH.

    Seit 1993 im Arbeits- und Gesundheitsschutz und als Umweltfachberater für die uve tätig. Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Baubranche und als Sicherheitskoordinator auf Baustellen.

    Seit 2005 fachlicher Leiter des Modellvorhabens basik-net „Kleine Betriebe zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen – Wege in die Zukunft“ für Handwerksbetriebe. Nach Abschluss der Projektlaufzeit zuständig für die Umsetzung der Ergebnisse und die weitere Entwicklung des Leistungsangebotes „Sicherheit mit basik-net“ (www.basik-net.de).

    ×
    Heinz Greuer

    Geboren 1964 in Bremen.

    Heinz GreuerAusbildung zum Bauzeichner und Vermessungstechniker. Langjährige Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen der Baubranche, Bauleitung für Bauherren, Architekten und Unternehmen. 2003 Umschulung zum Betriebswirt, Consultant für integriertes Management und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Schwerpunktthemen sind Sicherheit- und Gesundheitskoordination auf Baustellen, Arbeitssicherheit und HSE-Management.
    2007 Gründung h|g|d Dienstleistungen Heinz Greuer (www.gesunder-handwerker.de). Schwerpunkte: Betreuung von KMU, sicherheitstechnische Betreuung bei Revisionen in Energieunternehmen, SiGeKoordination.
    Dezember 2009 Einstieg bei Arbeitssicherheit mit basik-net der uve. Betreuung der Kunden in Bayern. Weiterentwicklung basik-net in den Bereichen Estrichleger, Parkett und Bodenleger, Fliesenleger sowie Hohlraum- und Doppelbodenbau.
    Mitglied im Verband deutscher Sicherheitsingenieure, Bund deutscher Baukoordinatoren, Partner von CASA-bauen und Offensive Mittelstand der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA).
    2011 Qualifizierte Beratung von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben im Rahmen von INQA-bauen unter der Marke „CASA-bauen-Beratung“.

    ×
    Heike Hoste

    Heike Hoste

    Bäckereifachverkäuferin

    2011: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

    2011: Weiterbildung zur befähigten Person für PSA gegen Absturz,

    Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte,

    Weiterbildung zur befähigten Person für Klein- und Fahrgerüste

     

    2012 – heute: Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Alexander Hoste AGB

    2012 – heute: Partnerschaft als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit www.basik-net.de  

    ×
    Hans-Peter Lambertz

    KFZ-Mechaniker-Meister

    Hans-Peter LambertzFachkraft für Arbeitssicherheit (VBG und BG Bau)

    Gefahrgutbeauftragter (Straße und Eisenbahn)

    Gefahrstoffbeauftragter

    Sachkundiger TRGS 519 Anlage 3

    Befähigte Person für die Prüfung von „Austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern“

    Befähigte Person für die Prüfung von „Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“

    Ausbilder für Flurförderzeuge (VBG)

    Ausbilder für Ladungssicherung

    Moderator der BG Verkehr in den Bereichen Lkw und Omnibus

     

    Inhaber der Firma „Hans Peter Lambertz Arbeitssicherheit & Gefahrgutberatung e.K.“.

    Bundesweite Tätigkeit als Fachgruppenleiter und Referent verschiedener Bildungsträger.

    2011: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

    2012: Referententätigkeit für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

    ×
    Viktor Ricken

    Viktor RickenGerüstbaumeister

    Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Staatlich geprüfter Vermessungstechniker.

     

    2005: Gründung der Firma VR Arbeitssicherheit im Gerüstbau

    2009: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

    Seit 2009: Dozent und Ausbildungsmeister im Ausbildungszentrum Hansemann der Handwerkskammer Dortmund.

    ×
    Martin Ritter

    Martin Ritter

    Dipl. Ing. für Bergtechnik.

    1997: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG).

    2011: Strahlenschutzbeauftragter.

    1996 und 2009: Messen von Gefahrstoffen bei der Bergbau BG.

    2004: Lärmmessung an Arbeitsplätzen.

    2012: Klima am Arbeitsplatz – Messung und Bewertung.

     

    Seit 2007: selbstständiger Sicherheitsingenieur.

    2012: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

     

    Schwerpunkte seiner Tätigkeit:

    Sicherheitsingenieur in Bergbau und Chemieindustrie.

    Revisionsbetreuung in Kernkraftwerken.

    Erstellung von Lärmkatastern in Kern- und Steinkohlenkraftwerken.

    Gefahrstoffmessungen im Bergbau, Chemie, Stahlindustrie und Steinkohlekraftwerken.

    Beratung zu technischem Staubschutz und PSA Atemschutz.

     
    ×
    Kai Voss

    Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Prüfer SCC

    Brandschutzbeauftragter

    Fachkraft für Explosionsschutz

    Ausbilder Bediener von Hubarbeitsbühnen- Stapler/Kran/ Anschläger

    Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

    Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten

    Laserschutz-/Strahlenschutzbeauftragter

     

    2019: Gründung der Firma NordWest Arbeitsschutz GmbH

    2021: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

    ×
    Sascha Lohmann

    Sascha Lohmann

    2014: Bachelor of Arts “Sport und angewandte Trainingswissenschaft“.

    2018: Master of Arts ”Work Place Health Management”.

    2018: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

     

    Seit 2017 bei BASIKNET als Referent für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Projektleiter DEMANDU (online-Instrument zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung).

    Dozent der Handwerkskammer Berlin „Organisation betrieblicher Arbeitsschutz“.

    Seit 2022 Prokurist.

     

    ×
    René Unger

    Rene Unger

    Berufskraftfahrer.

    MCITP (Microsoft Certified IT Professional Enterprise Administrator)

    Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGHW, BGW, BGV).

    Datenschutzbeauftragter.

    Brandschutzbeauftragter nach vfdb.

    Regalprüfer nach DIN EN 15635 (Regalinspektor).

    Befähigte Person zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGV A 3); für Leitern und Tritte; für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore; für Krane, Hebefahrzeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel.

    Ausbilder für Bediener flurbedienter Krane und Anschläger.

    Ausbilder für Gabelstaplerfahrer und Bediener von Hubarbeitsbühnen.

    Qualifikation gemäß MVAS 99 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (Arbeitsstellen innerorts, auf Landstraßen sowie Autobahnen).

    Prädemo – Qualifizierung „Demografiekompetenz“.

    Arbeitsschutz auf Baustellen: Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C.

     

    2014: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

    Gründer und Geschäftsführer der Firma IBWAU GmbH.

    ×
    Martin Starke

    Standort Baden-Württemberg

    Martin StarkeGeboren 1966 in Donaueschingen.

    Gelernter Industriekaufmann und Tischlermeister.

    16 Jahre Ausbilder, Bereichsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit in einer Bildungseinrichtung im Schwarzwald-Baar-Kreis.

    2006 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    August 2011 Gründung der Firma mst Arbeitssicherheit.

    2014 Einstieg bei Arbeitssicherheit mit basik-net der uve. Betreuung der Kunden in Baden-Württemberg.

    ×
    Arnulf Drescher

    Seit 2005: Programmierung von www.basik-net.de und der weiteren Arbeitsschutzportale

    ×
    Bernd Michalzik

    Datenmanagement

    Techniker

     

    Seit 2006: Beratung und inhaltliche Entwicklung der Arbeitsschutzportale von BASIKNET

    Seit 2020: Technische Beratung im Arbeits- und Umweltschutz für das Handwerk

    ×