Besserer Schutz für Schwangere und Mütter – zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber!
Ab 1. Januar 2018 müssen sich alle Betriebe auf einen besseren Schutz von Müttern und denen, die es werden, einstellen. Einige Änderungen sind bereits seit Mai 2017 gültig, das vollständige neugefasste Mutterschutzgesetz tritt ab nächstem Jahr in Kraft. Da der Mutterschutz immer wirkt, sollte jeder Arbeitgeber über die Neuregelung informiert sein.
Sie erfahren:
- Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
- Beschäftigungsverbote – Weswegen und wann?
- Flexiblere Arbeitszeiten
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