Besserer Schutz für Schwangere und Mütter – zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber!
Ab 1. Januar 2018 müssen sich alle Betriebe auf einen besseren Schutz von Müttern und denen, die es werden, einstellen. Einige Änderungen sind bereits seit Mai 2017 gültig, das vollständige neugefasste Mutterschutzgesetz tritt ab nächstem Jahr in Kraft. Da der Mutterschutz immer wirkt, sollte jeder Arbeitgeber über die Neuregelung informiert sein.
Sie erfahren:
- Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
- Beschäftigungsverbote – Weswegen und wann?
- Flexiblere Arbeitszeiten

Gas- und Wasserinstallateur

Ausbildung zum Bauzeichner und Vermessungstechniker. Langjährige Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen der Baubranche, Bauleitung für Bauherren, Architekten und Unternehmen. 2003 Umschulung zum Betriebswirt, Consultant für integriertes Management und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Schwerpunktthemen sind Sicherheit- und Gesundheitskoordination auf Baustellen, Arbeitssicherheit und HSE-Management. 
Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG und BG Bau)
Gerüstbaumeister
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Geboren 1966 in Donaueschingen.
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