Schulung Arbeitssicherheit
Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Gemäß § 22 SGB VII ist in jedem Unternehmen oder örtlich selbstständigen Betriebsteil mit mehr als 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) schriftlich zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt und treten gegenüber ihren Kollegen als Multiplikatoren für sichere und gesunde Arbeit auf. Bestellung und Aufgaben von SiBe sind von den Berufsgenossenschaften in § 20 DGUV Vorschrift 1 geregelt und im Kapitel 4.2 „Sicherheitsbeauftragte“ der DGUV-Regel 100-001 näher beschrieben.
Wir fassen die Ausbildung zum SiBe auf einen Tag mit 10 Unterrichtseinheiten zusammen. Wir bieten die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten deutschlandweit an verschiedenen Seminarorten an. Auch unternehmensinterne Schulungen von Sicherheitsbeauftragten vor Ort in Ihrem Unternehmen sind möglich.
Gern senden wir die unsere Seminartermine und –orte zu und unterbreiten Ihnen ein passgenaues Angebot für Ihre unternehmensinterne Schulung.
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Die Brandursachen sind vielfältig. Überwiegend treten im Betrieb Brände auf:
- beim Umgang mit offenem Feuer,
- wenn Mitarbeiter nicht ausreichend unterwiesen wurden,
- beim mangelnden Gefahrenbewusstsein durch Feuer,
- durch (defekte) elektrische Geräte (u.a. Kabelbrand),
- beim unsachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen und deren Lagerung.
Damit es nicht zu einem Feuerinferno kommt, sollten Betriebe Maßnahmen zum präventiven Brandschutz ergreifen, so dass im Vorfeld mögliche Gefahrenquellen minimiert werden. Wenn der Ernstfall eintritt, sollten die Beschäftigten optimal vorbereitet sein.
Ihr Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ verpflichtet Brandschutzhelfer auszubilden und zu beschäftigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen, kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst 4 Stunden und setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin erhält ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.
Wir bieten die Ausbildung von Brandschutzhelfern deutschlandweit an verschiedenen Seminarorten an. Auch unternehmensinterne Schulungen von Brandschutzhelfern vor Ort in Ihrem Unternehmen sind möglich.
Gern senden wir die unsere Seminartermine und –orte zu und unterbreiten Ihnen ein passgenaues Angebot für Ihre unternehmensinterne Schulung.
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